Thomas Redmer
Psychologischer Sachverständiger
Fachgebiet: Familienrecht und Kindschaftssachen
Das Sachverständigenbüro befasst sich insbesondere mit psychologischen Fragestellungen im Zusammenhang mit:
- Sorgerecht und Teilbereichen der elterlichen Sorge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Umgangsrecht und Umgangsgestaltung
- Erziehungsfähigkeit und Erziehungskompetenz
- Bindungen und Beziehungen zwischen Eltern und Kindern
- Kindeswohl und möglichen Kindeswohlgefährdungen
- Trennungs- und Scheidungssituationen
- hochkonflikthaften familiären Konstellationen
- Wahrnehmung und Berücksichtigung des Kindeswillens
- Bindungstoleranz und Kooperationsfähigkeit der Eltern
- Entwicklungsbedingungen und psychologische Belastungsfaktoren
- weiteren psychologischen Fragestellungen, soweit diese Gegenstand eines gerichtlichen Gutachtenauftrags sind.
Das Kind im Mittelpunkt
Bei familienrechtlichen Fragestellungen steht häufig die Frage im Raum, welche Regelung den Bedürfnissen und dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Dabei geht es nicht darum, einen „Gewinner“ oder „Verlierer“ zwischen den Eltern festzustellen. Vielmehr gilt es, die individuelle Situation des Kindes, seine Entwicklung, seine Bindungen, seine Bedürfnisse und seine Lebensbedingungen differenziert zu betrachten.
Auch der geäußerte Wille des Kindes kann – abhängig von Alter, Entwicklungsstand und den Umständen seiner Willensbildung – eine wichtige Beurteilungsgrundlage darstellen.
Fachliche Begutachtung mit professioneller Distanz
Als psychologischer Sachverständiger arbeite ich unabhängig und ergebnisoffen. Die Aufgabe besteht darin, die vom Gericht vorgegebenen psychologischen Fragestellungen fachlich zu bearbeiten und die daraus gewonnenen Erkenntnisse verständlich und nachvollziehbar darzustellen. Ein Gutachten soll dem Gericht eine fundierte psychologische Entscheidungsgrundlage zur Verfügung stellen.
Die rechtliche Entscheidung selbst bleibt dem Gericht vorbehalten.
Unabhängig. Objektiv. Nachvollziehbar.
Ein familienpsychologisches Gutachten muss für das Gericht nachvollziehbar darstellen, auf welcher Grundlage die fachlichen Einschätzungen getroffen wurden. Daher werden die jeweiligen Beurteilungsgrundlagen, Untersuchungsschritte, erhobenen Informationen und fachlichen Schlussfolgerungen transparent dargestellt. Dabei werden – abhängig vom konkreten Gutachtenauftrag – unter anderem Gespräche, Explorationen, Verhaltensbeobachtungen, Interaktions- beobachtungen, psychologische Testverfahren sowie die Auswertung relevanter Unterlagen und Informationen berücksichtigt.
Die Auswahl der Untersuchungsmethoden erfolgt fragestellungsbezogen und fachlich begründet.